15-04-2016, 20:58
Wir lassen uns die Selbstladebüchsen
und unsere Arbeitsplätze nicht nehmen!
Die J. P. Sauer & Sohn GmbH wehrt sich gegen die Kriminalisierung legaler Waffenbesitzer
Im März haben Richter des Bundesverwaltungsgerichts in der Begründung zu zwei Urteilen die für alle Experten völlig überraschende Sichtweise geäußert, dass halbautomatische Waffen mit Wechselmagazinen nach dem Bundesjagdgesetz angeblich verboten seien. Unter dieses Verbot würde auch Deutschlands beliebteste Selbstladebüchse, die SAUER 303, fallen.
Die Firma Sauer & Sohn setzt sich seit der Veröffentlichung des Urteils zusammen mit dem Deutschen Jagdverband (DJV), dem Bund Deutscher Sportschützen (BDS), dem Deutschen Schützenbund (DSB), der Deutschen Schießsport Union (DSU), dem Bund der Militär- und Polizeischützen (BDMP), dem Forum Waffenrecht (FWR) und dessen angeschlossenen Verbänden, dem Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) und dem Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenhändler (VDB) vehement dafür ein, dass der Gesetzgeber unmissverständlich klarstellt, dass diese Waffen bei Verwendung eines 2-Schuss-Magazins für die Jagd erlaubt sind.
Wir fordern, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) jetzt unverzüglich durch eine Klarstellung dafür sorgt, dass nicht tausende von Jägern und Sportschützen kriminalisiert und möglicherweise sogar enteignet werden!
Nach Einschätzung zahlreicher renommierter Jagd- und Waffenrechtsexperten sind die Urteilsbegründungen – die der bis dato herrschenden Rechtsmeinung und der jahrzehntelangen Genehmigungspraxis durch sämtliche deutschen Waffenbehörden zuwider laufen – mit schwerwiegenden inhaltlichen Mängeln behaftet.
Um es auf den Punkt zu bringen: Nach unserer Meinung ist das, was das Gericht in den bestehenden Gesetzes-Wortlaut hinein interpretiert hat, und vor allem was daraus gefolgert wurde, ein Konstrukt, das offensichtlich genau eines erreichen sollte: Die Enteignung der legalen Waffenbesitzer!
Derartige Vorgänge sind eines Rechtsstaates nicht würdig, und wir werden uns mit allen verfügbaren politischen und juristischen Mitteln dagegen zur Wehr setzen!
Zusammen mit unseren Partnern haben wir dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) bereits eine Neu-Formulierung des betroffenen Gesetzes-Passus übergeben. Diesen müssen die Verantwortlich jetzt nur umsetzen, damit der seit mehr als 30 Jahren erklärte und gelebte Wille des Gesetzgebers wieder Gültigkeit erlangt.
Wir werden jedenfalls nicht aufhören dafür zu kämpfen,
dass Recht bleibt, was Recht ist!
Stellungnahme vom DJV (Hartwig Fischer):
https://www.youtube.com/watch?v=MShVyrpjrkA
Pressemitteilung des DJV vom 15.April 2016
http://www.sauer.de/assets/pdf/2016-04-P...5_1459.pdf
und unsere Arbeitsplätze nicht nehmen!
Die J. P. Sauer & Sohn GmbH wehrt sich gegen die Kriminalisierung legaler Waffenbesitzer
Im März haben Richter des Bundesverwaltungsgerichts in der Begründung zu zwei Urteilen die für alle Experten völlig überraschende Sichtweise geäußert, dass halbautomatische Waffen mit Wechselmagazinen nach dem Bundesjagdgesetz angeblich verboten seien. Unter dieses Verbot würde auch Deutschlands beliebteste Selbstladebüchse, die SAUER 303, fallen.
Die Firma Sauer & Sohn setzt sich seit der Veröffentlichung des Urteils zusammen mit dem Deutschen Jagdverband (DJV), dem Bund Deutscher Sportschützen (BDS), dem Deutschen Schützenbund (DSB), der Deutschen Schießsport Union (DSU), dem Bund der Militär- und Polizeischützen (BDMP), dem Forum Waffenrecht (FWR) und dessen angeschlossenen Verbänden, dem Verband der Hersteller von Jagd-, Sportwaffen und Munition (JSM) und dem Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenhändler (VDB) vehement dafür ein, dass der Gesetzgeber unmissverständlich klarstellt, dass diese Waffen bei Verwendung eines 2-Schuss-Magazins für die Jagd erlaubt sind.
Wir fordern, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) jetzt unverzüglich durch eine Klarstellung dafür sorgt, dass nicht tausende von Jägern und Sportschützen kriminalisiert und möglicherweise sogar enteignet werden!
Nach Einschätzung zahlreicher renommierter Jagd- und Waffenrechtsexperten sind die Urteilsbegründungen – die der bis dato herrschenden Rechtsmeinung und der jahrzehntelangen Genehmigungspraxis durch sämtliche deutschen Waffenbehörden zuwider laufen – mit schwerwiegenden inhaltlichen Mängeln behaftet.
Um es auf den Punkt zu bringen: Nach unserer Meinung ist das, was das Gericht in den bestehenden Gesetzes-Wortlaut hinein interpretiert hat, und vor allem was daraus gefolgert wurde, ein Konstrukt, das offensichtlich genau eines erreichen sollte: Die Enteignung der legalen Waffenbesitzer!
Derartige Vorgänge sind eines Rechtsstaates nicht würdig, und wir werden uns mit allen verfügbaren politischen und juristischen Mitteln dagegen zur Wehr setzen!
Zusammen mit unseren Partnern haben wir dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) bereits eine Neu-Formulierung des betroffenen Gesetzes-Passus übergeben. Diesen müssen die Verantwortlich jetzt nur umsetzen, damit der seit mehr als 30 Jahren erklärte und gelebte Wille des Gesetzgebers wieder Gültigkeit erlangt.
Wir werden jedenfalls nicht aufhören dafür zu kämpfen,
dass Recht bleibt, was Recht ist!
Stellungnahme vom DJV (Hartwig Fischer):
https://www.youtube.com/watch?v=MShVyrpjrkA
Pressemitteilung des DJV vom 15.April 2016
http://www.sauer.de/assets/pdf/2016-04-P...5_1459.pdf