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Zaostritev EU zakonodaje o orožju
Ni mi čisto jasno kje so nemci v tekstu komisije našli te omejitve dolžina čavre najmanj 40mm in dolžina cevi najmanj 406mm

http://www.bdmp.de/aktuelles/news-detail...ffenrecht/

Citat:Ziel ist die AK 47 Kalschnikow
Die im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Nutzerverbände sehen jedoch konstruktionsbedingt keinen sportlichen oder jagdlichen Nutzen der bei den Anschlägen ausschließlich genutzten Varianten des Gewehrs „Kalaschnikow“.
Vor diesem Hintergrund ist auch der § 6 Abs. 1 Nr. 2 lit. c) der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung zu verstehen, der mit der Forderung einer Hülsenlänge von 40 Millimeter exakt die Kalaschnikow vom Schießsport ausschließen soll. Beide Kalaschnikow-Alternativen
(AK 47 und AK 74) nutzen Patronen mit einer Hülsenlänge von 39 Millimeter.
Es wird daher vorgeschlagen, statt undifferenziert in die Eigentumsrechte einer Vielzahl von Jägern und Sportschützen einzugreifen, zielgerichtet mit der Forderung von mindestens 40 Millimeter Hülsenlänge bei Zentralfeuerbüchsenmunition und einer Lauflänge von mindestens 40,6 cm (16“) eben die besagte Kalaschnikow bzw. kurzläufige Selbstladelangwaffen militärischen Ursprungs auszuschließen.
Durch Regelung zu Gas- und Schreckschusswaffen sowie unbrauchbar gemachten Waffen nimmt die Kommission Gegenstände in die Richtlinie auf, die keine Feuerwaffen sind und somit gar nicht deren Regelungsgehalt berühren sollten.
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RE: Zaostritev EU zakonodaje o orožju - od spe7 - 26-11-2015, 12:50
RE: Zaostritev EU zakonodaje o orožju - od mr.T - 28-11-2015, 21:46